Unfallversicherung

Allgemein werden zwei Arten der Unfallversicherung unterschieden. Während die ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist, gibt es die Möglichkeit, freiwillig eine zusätzliche, private Versicherung für Unfälle abzuschließen.

Die Unfallversicherung als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Beschäftigten, Studenten, Zivildienstleistenden, Auszubildenden, Landwirte und Arbeitnehmer. Ferner können sich Selbstständige und Freiberufler wahlweise versichern. Dieser Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung deckt Leistungen für Unfälle ab, die während bzw. auf dem Weg zur Arbeit innerhalb Deutschlands passieren. Zu den Leistungen gehören im weitesten Sinne auch die Übernahme von Kosten für Rehabilitation und Krankheit, die sich aus derartigen Unfällen ergeben, und etwaige Geldleistungen wie Verletzten- und Hinterbliebenenzahlungen. Finanziert werden die Beiträge durch Ihren jeweiligen Arbeitgeber, deren Höhe richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens.

Da dieser Teil der gesetzlichen Sozialversicherung nur für Arbeits- und Wegeunfälle greift, ist es ratsam, das Risiko für private Unfälle, die eine Einschränkung der Arbeitsunfähigkeit herbeiführen können, durch eine private Unfallversicherung abzusichern. Damit ist sichergestellt, dass private Unfälle während des ganzen Tages weltweit mit abgesichert sind. Je nach Konditionen, Ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit und Versicherungsunternehmen werden sich die monatlichen Beiträge einer derartigen Privatversicherung unterscheiden. Die Hauptleistung der Privatversicherung besteht darin, dass der Versicherer im Falle des Eintritts der Invalidität eine monatliche Geldrente bezahlt. Bestimmte Versicherungen schließen daneben Sonderleistungen wie Krankenhaustagegeld oder gar Beiträge zu kosmetischen Operationen mit ein. Weiter können je nach Vertrag Kapitalzahlungen an Dritte für den Falle des Todeseintritts abgesichert werden.

Bei Abschluss einer Privatunfallversicherung kann im Einzelfall je nach Versicherer eine Begutachtung durch einen beauftragten Arzt angeordnet werden. Diese Begutachtung dient dazu, den Grad einer eventuell vorliegenden Invalidität zum Abschlusszeitpunkt der Versicherung zu ermitteln. Nach dem Grad der Invalidität eines Körperteiles wird später auch die Gliedertaxe errechnet, die sich von Versicherung zu Versicherung je nach Berufsgruppenzugehörigkeit unterscheiden kann. Hierfür gibt es gängige Listen, welche Taxe für den Ausfall welches Körperteils allgemein angesetzt wird.

Für die Gestaltung des Versicherungsvertrages gibt es verschiedene Modelle. Günstiger als ein lineares Modell ist für Sie ein Progressionstarif. Dabei erhöhlt sich je nach Zunahme des Grades Ihrer Invalidität die Leistung der Versicherung. Zu beachten ist dabei, dass eine private Unfallversicherung für die Leistung eine gewisse Laufzeit voraussetzt. Meist muss zwischen Abschluss der Versicherung bis zum Eintritt der Invalidität mindestens ein Jahr liegen, damit eine Leistung der Versicherung erfolgt.