Berufsunfähigkeitsversicherung

Spätestens seit der letzten Wirtschaftskrise ist es den meisten Menschen wieder bewusst geworden, wie schnelllebig die Zeit ist. Da auch seitens des Staates immer mehr Kürzungen im sozialen Bereich vorgenommen werden, ist es umso wichtiger, dass man für seine Zukunft gewisse Vorkehrungen trifft. Dabei geht es nicht immer nur um die Riester-Rente. In den schweren Zeiten von heute trifft es einen viel schwerer, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Wer dann keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, muss mit dem zurechtkommen, was der Staat in solchen Fällen vorgesehen hat. Und das ist wahrlich nicht viel.

Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es heute nicht mehr, es gibt allenfalls die Möglichkeit, dass man eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten kann. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn man eben eine verminderte Erwerbsfähigkeit nachweist, von Berufsunfähigkeit ist dabei nicht die Rede. Das bedeutet, wer zwar nicht mehr seinen Beruf, dafür aber jede andere auf dem freien Arbeitsmarkt verfügbare Tätigkeit ausüben kann, der ist auch nicht vermindert erwerbsfähig. Dass man in solchen Fällen meist erheblich finanzielle Einbußen hinnehmen muss, das ist dem Gesetzgeber scheinbar vollkommen egal. Doch zum Glück kann man die finanziellen Verluste auf eine einfache Weise ausgleichen – mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit dieser Versicherung wird eben genau dieses Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert, dass der Gesetzgeber aus seinem Verantwortungsbereich herausgenommen hat.

Der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt dabei auf der Hand. Wenn der Versicherungsfall eintritt, dann kann die versicherte Person durchaus einer anderen Tätigkeit nachgehen und muss dabei nicht auf die Leistung verzichten. Muss bei einer Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel darauf geachtet werden, dass man durch den Verdienst aus einer beruflichen Tätigkeit nicht über eine gewisse Grenze hinauskommt, so ist das bei der Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung belanglos. Hier wird im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Summe geleistet, unerheblich davon, ob man in einem anderen Beruf noch erwerbsfähig ist. Bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kommt noch hinzu, dass man eine berufliche Tätigkeit nur ausüben darf, wenn man dies nicht länger als sechs und nicht weniger als drei Stunden täglich bewältigt. All diese komplizierten Vorgaben gibt es für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.